Heizkostenzuschuss und Wohnkostenzuschuss 2024

Ergänzend zu den Meldungen der Medien über den durch die Landesregierung in der Sitzung vom 9. Januar 2024 beschlossenen Tirol Zuschuss 2.0 des Landes Tirol dürfen wir folgende weitere Informationen bekannt geben: Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 

1.3. bis 30.9.2024 beantragt werden. Im Anhang findest du die genauen Richtlinien. 

 

AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Wohnkostenzuschuss 2023 ausbezahlt wurde, bekommen im März einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …) ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

 

Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

 

Gerne unterstützen wir dich bei der Antragstellung. 


HIER Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2024

05.03.2024